Wie lange muss ich auf einen Termin zur Begutachtung warten?
Nach Eingang der Vorauszahlung werden die Akten vom zuständigen Strassenverkehrsamt angefordert. Danach werden wir Ihnen den schnellstmöglichen Termin anbieten. Die aktuellen Wartezeiten zwischen Zahlungseingang und Untersuchungstermin finden sich auf der Homepage.
Wie lange dauert es, bis das Gutachten fertig ist?
Die aktuellen Wartezeiten zwischen Zahlungseingang und Untersuchungstermin finden sich auf der Homepage. In der Regel benötigen wir für die Fertigstellung des Gutachtens 3 bis 4 Wochen nach dem Untersuchungstermin. Falls sich der Zeitraum verlängert, werden Sie durch uns informiert. Wir können Ihnen in der Regel bereits beim Begutachtungsgespräch genauere Angaben machen.
Warum werden zur Cannabis-Kontrolle keine Haaranalysen durchgeführt?
Cannabis ist ein Sonderfall. Zur Zeit werden noch keine Haaranalysen für Cannabis angeboten, da hierfür die Ergebnisse noch keine ausreichende Aussagekraft aufweisen. Daher ist bei Cannabisauflagen weiterhin das Durchführen von Urinproben notwendig.
Wird das Gutachten von allen Schweizer Strassenverkehrsämtern anerkannt?
Ja, unsere Gutachten werden von allen Schweizer Strassenverkehrsämtern anerkannt. Dies ist gesetzlich festgelegt seit Juli 2016.
Welche Kosten kommen bei einem verkehrmedizinischen Gutachten auf mich zu?

Die entstehenden Kosten setzen sich zusammen aus dem Aufwand für das verkehrsmedizinische Gutachten sowie allfälligen Zusatzkosten, die sich nach den notwendigen Laboranalysen (Blut-, Urin- oder Haaranalysen) richten. Wir informieren Sie gerne über die zu erwartenden Ausgaben, siehe Kontakt. Weitere Angaben über den Ablauf finden Sie unter Gutachten und Verlaufskontrollen.

Kann ich die Vorauszahlung in einzelnen Raten begleichen?
Dies ist durchaus möglich. Der genaue Ablauf muss mit uns abgesprochen werden.
Werde ich über die Ergebnisse des Gutachtens informiert?
Wenn Sie wünschen informieren wir Sie über den Ausgang der Begutachtung. Dies wird mit Ihnen beim Begutachtungstermin besprochen. Sie bekommen normalerweise auch eine Kopie des Gutachtens von Ihrem zuständigen Strassenverkehrsamt.
Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?
Falls Sie in einer Therapie stehen oder bereits Urinproben oder Blutuntersuchungen bei Ihrem Hausarzt durchgeführt haben, bringen Sie bitte einen kurzen Bericht des Arztes oder der Therapiestelle, resp. die Resultate der Urin- und Blutuntersuchungen, zur Begutachtung mit. Dies beschleunigt den gesamten Begutachtungsprozess.

Adresse


Begutachtungszentrum Verkehrsmedizin (bzvm)
Asylstrasse 58
8032 Zürich
Tel.: 044 261 03 00
Fax: 044 261 03 01
Email: kontakt@bzvm.ch
Web: https://www.bzvm.ch
http://www.fahreignung.ch